Wie erhalte ich Logopädie?
Für die logopädische Behandlung wird eine Heilmittelverordnung bzw. ein Privatrezept benötigt. In der Regel wird Logopädie bei Erwachsenen vom HNO- Arzt, Phoniater, Neurologen oder Hausarzt verordnet. Bei Kindern können Kinderärzte oder HNO-Ärzte sowie Phoniater und Pädaudiologen ein Rezept ausstellen.
Bei orofazialen / myofunktionellen Auffälligkeiten kann die logopädische Therapie auch durch Kieferorthopäden und Zahnärzte verordnet werden.
Die Therapie kann im Haus- bzw. Institutionsbesuch durchgeführt werden, wenn dies vom Arzt verordnet worden ist.
Die Kosten werden von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen größtenteils übernommen.
Bitte beachten Sie, dass der Therapiebeginn spätestens 14 Tage nach Ausstellungsdatum der Verordnung erfolgen muss. Deshalb ist es sinnvoll, die Verordnung erst nach der Terminabsprache mit uns beim behandelnden Arzt abzuholen.
Termine nach Vereinbarung
Ihre Anmeldung sollte telefonisch oder per Email erfolgen. Wir werden darauf umgehend einen Diagnostiktermin mit Ihnen vereinbaren.